„Kleingartenentwicklung“

Antrag an den Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling und den Stadtrat zur Einrichtung von Kleingärten (Schrebergärten) von Stadtrat Florian Herold.

Sehr geehrter Dr. Bernhard Gmehling, sehr geehrter Stadtrat, sehr geehrte Verwaltung,

Auch wenn es alle wissen, zähle ich die wesentlichen Merkmale von Kleingärten auf. Genau nachzulesen im Bundeskleingartengesetz. Ich habe einige relevante Auszüge:

Ein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ist gemäß § 1 Abs. 1 BKleingG ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).

Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. Eine Laube ist mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Die Laube darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.

Die Kultur der Kleingärten scheint für mich im ersten Gedankengang veraltet. Nun haben sich, gerade in den letzten 10 Jahren, maßgebliche Parameter geändert. Diese führen uns wieder zu Gründen zurück, die zur Entstehung von Kleingärtenanlagen beigetragen haben. Die Stadt Neuburg verpachtet im Moment schon 119 Parzellen. Es besteht eine Warteliste von ca. 150 Personen. Die Pacht liegt im Moment bei 150 € im Jahr.

Die Pachteinnahmen sind damit am oberen Ende, Sie werden über folgende Regel definiert: „die Pacht für den Schrebergarten darf maximal viermal so hoch sein wie die Pacht, die für erwerbsmäßige Flächen im Obst- und Gemüseanbau fällig wird.“

Begründung:

Ein Grund ist die mittlerweile häufige Bauweise des verdichteten Wohnens und damit der Wegfall eigener Gärten auf dem eigenen Grundstück. Meine Wahrnehmung ist es auch, dass der Wunsch nach Riesengärten nicht mehr verbreitet ist. Ein Kleingarten wäre an der Stelle eine gute Alternative und Ergänzung zum Wohnen in einer Wohnung oder Wohnen ohne Gartenanteil.

Ein weiterer Grund ist der Gedanke der Nachhaltigkeit durch den eigenen Anbau von Obst und Gemüse.

In der Zeit der Digitalisierung sehe ich das als Bereicherung, einen Bezug zur Natur zu haben, dort aktiv sein zu können, des Weiteren mit den entstehenden Kontakten in der Kleingartensiedlung aktiv Anschluss an die Stadtgemeinschaft zu bekommen und sicher einen tieferen Bezug zu Neuburg zu leben.  Bürger*innen, die in Neuburg wohnen bleiben, sind gut.

Daher möchte ich einen entsprechenden Antrag (siehe unten) stellen. Ich würde mich freuen, wenn wir im Stadtrat ausgiebig darüber diskutieren können.

Mein Vorschlag wäre es, erstmal die Verwaltung zu bitten, dass Interesse und die Wohnorte der Interessierten zu ermitteln.

Indem wir eine Umfrage starten, wer Interesse am Aufbau eines eigenen neuen Kleingartens hätte, incl. Straßenangabe der Interessenten. (Es ist deutlich was anderes einen neu angelegten Kleingarten zu mieten/pachten oder diesen ganz neu aufzubauen inclusive allem, was dazugehört.)

Damit gäbe es eine Bedarfsanalyse, die als Grundlage für eine Entscheidung nutzbar wäre, für die mögliche Anzahl und den Standort/die Standorte.

Hiermit beantrage ich im Stadtrat über folgende Punkte abzustimmen:

Der Stadtrat bekundet Interesse an der Idee „Kleingartenentwicklung“.

Der Stadtrat beauftrag die Verwaltung, die Interessenlage der Bürger*innen abzufragen. Die Ergebnisse werden im Stadtrat vorgestellt und dann wird über den Bedarf und damit über eine mögliche Umsetzung und Standortfindung gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen, Florian Herold