„Informationsfreiheitssatzung“

Liebe Leser, der zweite Anlauf geht los. Wir sind eine Starke Gemeinschaft hinter der IFS, ich hoffe sehr das wir Sie für uns alle durchsetzen können. Ich habe viel Zeit und Arbeit in diese Satzung investiert und hoffe, dass es sich gelohnt hat. Es folgt der Antrag und die Version die wir gerne möglich machen würden:

Antrag an den Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling und den Stadtrat zur Einführung einer städtischen:

Sehr geehrter Dr. Bernhard Gmehling, sehr geehrter Stadtrat, sehr geehrte Verwaltung,

nachdem der Stadtrat den Punkt Informationsfreiheitsatzung vertagt hat, damit sich alle Stadträte mit der Mustersatzung beschäftigen können, reichen wir eine Version der Satzung ein, die bei vielen Stadtratsmitgliedern Unterstützung gefunden hat.

Als Antragsteller habe ich mit allen Fraktionen Kontakt aufgenommen und mit den meisten eine Schnittmenge erarbeiten können. Nach Rücksprache mit den Fraktionen, ist dieses ein gemeinsamer Antrag der Freien Wähler, der Grünen, der SPD, der Fraktion Wind, der Ausschussgemeinschaft FDP und der Linken. Ich freue mich sehr über die breite Akzeptanz und die konstruktive Zusammenarbeit bei dieser Satzung. An der Stelle geht mein Dank an die konstruktiven Vorschläge von Matthias Enghuber und die rechtliche Prüfung von Ralf Rick. Ebenso an die Ausarbeitung der unterstützenden Fraktionen, vertretend hierbei durch Frank Thonig, Gerhard Schoder, Bernd Schneider und Michael Wittmeier.

Nun wollen wir die Satzung in dieser finalen Form zur Abstimmung bringen. Da dieser Antrag die Weiterführung des Antrag aus dem Sommer ist, wäre es gut wenn wir den Punkt zeitnah im Stadtrat behandeln, gerne kommende Woche.

Antrag:

Hiermit beantragen wir, die Abstimmung über die Erlassung der in diesem Antrag enthaltenen städtischen Informationsfreiheitssatzung und auch, diese für die Stadt Neuburg an der Donau einzuführen.

Neuburg, den: 18.01.2021 Florian Herold

___________________________________________

Satzungsentwurf zur Regelung des Zugangs zu Informationen:
des eigenen Wirkungskreises der Stadt Neuburg an der Donau
(Informationsfreiheitssatzung)
vom –.–.2021

Die Stadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende

S a t z u n g :

§ 1

Anwendungsbereich

(1) Jeder Gemeindeangehöriger (i.S.d. Art. 15 Abs. 1 GO) der Stadt Neuburg an der Donau hat Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung.
(2) Die Satzung betrifft ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises.
(3) Nicht umfasst sind Angelegenheiten anderer Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts, deren Mitglied bzw. Beteiligter die Stadt Neuburg an der Donau ist, sowie der Stadtwerke Neuburg.
(4) Auskunftsansprüche aus anderer gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz, werden von dieser Satzung nicht berührt.
§ 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Satzung bedeutet :
1. Amtliche Information :
Jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer
Speicherung, Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen,
gehören nicht dazu.
2. Dritte :
Alle Personen, über die personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen
und die nicht selbst Antragsteller sind.
3. Informationsträger :
Medien, die Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises in Schrift- oder
Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können.
Bild-, Video- oder Tonaufnahmen sind hiervon ausgenommen.

§ 3

Antragstellung

(1) Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.
Der Antrag muss schriftlich oder in elektronischer Form unter Angabe einer vollständigen
Postanschrift gestellt werden. Es bedarf einer einfachen Begründung.

(2) Der Antrag soll an den Oberbürgermeister der Stadt Neuburg an der Donau gerichtet werden. § 4 Abs. 2 bleibt unberührt.

(3) Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird.
Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist dies der antragstellenden Person innerhalb der in § 5 Abs. 1 gesetzten Frist mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben.
Kommt die antragstellende Person der Aufforderung der Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist gemäß § 5 erneut, andernfalls wird der Antrag nach einer Frist von einem Monat ab Zugang des Hinweises auf die unzureichende Präzisierung aus formalen Gründen abgelehnt.
Sofern der antragstellenden Person Angaben zur Umschreibung der begehrten Information fehlt, darf er sich über diese bei der Verwaltung informieren.

§ 4

Gewährung und Ablehnung des Antrags

(1) Die Stadt kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Auskünfte erteilt der Oberbürgermeister, oder eine von ihnen beauftragte Person. Begehrt die antragstellende Person eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
(2) Handelt es sich um vorübergehend beigezogene Akten anderer öffentlicher Stellen, die nicht Bestandteil der eigenen Verwaltungsunterlagen werden sollen, so weist die Stadt auf diese Tatsache hin und nennt die für die Entscheidung über die Einsicht in diese Akten zuständige Stelle.

(3) Die Stadt stellt während der Öffnungszeiten ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung.
Die Anfertigung von Notizen ist gestattet.
(4) Die Stadt stellt auf Antrag Kopien der Informationsträger, die die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung zur Verfügung.
(5) Der Antrag auf Informationszugang kann abgelehnt werden, wenn die antragstellende Person bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.

§ 5

Antragsbearbeitungsfrist

(1) Die Stadt macht die Informationen innerhalb von einem Monat ab Eingang des Antrags zugänglich.
(2) Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs zu Informationen hat innerhalb eines Monats ab Eingang des Antrags schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen.
Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs bedarf keiner
Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung (§ 6) gefährdet würde.
Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind in diesen Fällen jedoch aktenkundig zu machen. Stadträte werden über Ablehnungen in der Stadtratssitzung informiert.

(3) Die Stadt stellt während der Öffnungszeiten ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung.
Die Anfertigung von Notizen ist gestattet.
(4) Die Stadt stellt auf Antrag Kopien der Informationsträger, die die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung zur Verfügung.
(5) Der Antrag auf Informationszugang kann abgelehnt werden, wenn die antragstellende Person bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
§ 5
Antragsbearbeitungsfrist
(1) Die Stadt macht die Informationen innerhalb von einem Monat ab Eingang des Antrags zugänglich.
(2) Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs zu Informationen hat innerhalb eines Monats ab Eingang des Antrags schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen.
Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs bedarf keiner
Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung (§ 6) gefährdet würde.
Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind in diesen Fällen jedoch aktenkundig zu machen. Stadträte werden über Ablehnungen in der Stadtratssitzung informiert.

(3) Soweit die Komplexität der begehrten Informationen dies rechtfertigt, kann die Frist des Abs. 1 und 2 um zwei Monate verlängert werden. Die antragstellende Person ist über die Fristverlängerung und deren Gründe schriftlich zu informieren.

§ 6

Ausschluss und Beschränkung des Anspruchs

(1) Der Anspruch besteht nicht, soweit dem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.

(2) Der Anspruch besteht insbesondere nicht, soweit und solange
a) die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind,
b) es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils
gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten Dritter
handelt,
c) es sich bei den Informationen um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt,
d) es sich bei den Informationen um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen,
Protokolle vertraulicher Beratungen und Ähnliches handelt
(Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses),
e) die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess, insbesondere auch den Ablauf eines anhängigen Gerichtsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder Disziplinarverfahrens oder den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gefährden könnte oder
f) der Schutz geistigen Eigentums oder des Urheberrechts entgegensteht.

(3) Soweit und solange Informationen aufgrund der vorstehenden Absätze nicht zugänglich gemacht werden dürfen, besteht Anspruch auf Zugang zu den übrigen Informationen.
Soweit und solange eine Aussonderung nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Auskunftserteilung über die nicht nach Abs. 1 oder Abs. 2 ausgeschlossenen Informationen.

(4) Liegt aus Sicht der Verwaltung ein wichtiger Grund für die Ablehnung des Antrags vor, wird dieser zur Genehmigung an den Stadtrat verwiesen und dort darüber abgestimmt, ob der Antrag bearbeitet werden soll.

§ 7

Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten

Rechtsvorschriften, die einen spezialgesetzlichen Zugang zu Informationen regeln oder ihre Grundlagen besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt.

§ 8

Sitzungsinformationen für die Öffentlichkeit

Der rechtlich erlaubte Inhalt des RIS Rathaus-Informations-System soll allen Neuburgern digital zur Verfügung stehen, somit auf der Webseite der Stadt Neuburg einzusehen sein. Als Grundlage dient die Stellungnahme vom 25.03.2014 des BaylfD. Daher werden folgende Inhalte veröffentlicht: Die öffentlich zugänglichen Niederschriften enthalten nur den Mindestinhalt des Art. 54 Abs. 1 GO enthalten, also Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Stadtratsmitglieder und die der abwesenden, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. Dazu werden diejenigen Vorlagen und Anhänge zu jedem Beschluss veröffentlicht, bei denen keine personenbezogenen Daten enthalten sind. Die entsprechenden von der Verwaltung erstellten Dokumente sollen möglichst so formuliert werden, dass sie veröffentlicht werden können.

§ 9

Kosten

Für Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) entsprechend der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neuburg an der Donau (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Informationszugang andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht.

Für Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) entsprechend der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neuburg an der Donau (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Informationszugang andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht.

Die Kostensatzung der Stadt Neuburg an der Donau wird geändert und ein entsprechender Gebührentatbestand aufgenommen.


In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Gedanken zur Bundestagswahl 2021

Was wir alle wissen ist, dass Corona die Entwicklung des Kaufverhaltens um Jahre beschleunigt hat. Der jährlich zunehmende Onlinekauftrend ist zur Rakete geworden. Wir merken unbewusst, dass wir uns selbst gerade konditionieren, um alles, was wir brauchen in wenigen Supermärken und online zu bestellen. Wird das nach Corona rückgängig gemacht werden? Ich glaube nicht.

Parallel dazu verschiebt sich vieles in digitale Treffen. Unternehmen optimieren sich, Personal kann gespart werden, weil auch viel so funktioniert. Unser immer breiter aufgestellter Dienstleistungs-anteil steht still oder minimiert sich. Wird es nach Corona einfach so weitergehen wie vorher? Ich glaube nicht.

Filialisten können wegen Teilsortimenten aufsperren, die Fachhändler ziehen den Kürzeren, viele Branchen zittern um ihr Fortbestehen. Auch wenn Hilfen ankommen, wie wird es weitergehen, wenn alles wieder aufsperrt und die Hilfen ausbleiben?

Was ist mit den Kurzarbeitern bei den großen Unternehmen, die auf Kosten unseres Systems alle belasten, anstatt neue Wege zu gehen und eigentlich Corona nur nutzen, ihren Entwicklungsstau zu überbrücken. Ist das gut überlegt?

Wir rühmen uns jetzt vieler neuer Unternehmens-Gründungen, die innovativ auf Corona reagieren, die Kurzarbeiterregel aber über 2021 zu verlängern, überbrückt nur den Wandel und die dadurch resultierenden breitflächigen Pleiten, die dem Gründungsboom entgegenstehen und die Umstrukturierungsfrage unserer Gesellschaft auf den Zeitpunkt nach der Bundestagswahl verlegt.

Wird nach Corona das passieren, was nach jeder Wirtschaftskrise passiert? Wir bauen mit öffentlichen Mitteln, was das Zeug hält, damit die Wirtschaft angekurbelt wird. Das wäre richtig, denn die pro- Kopf-Verschuldung in Deutschland ist trotz der enormen Summen, die für Corona in die Hand genommen wurden und werden, noch moderat im Vergleich zu anderen Ländern. 

Ich möchte in keiner Gesellschaft leben, in der wir Menschen bewusst wegen ihres Alters oder ihrer Vorerkrankung sterben lassen, daher sind viele Maßnahmen richtig und lebenswichtig.

Wir sollen uns gewahr sein, dass Corona unsere Gesellschaft verändert hat, verändern wird, die Städte, in denen wir leben, das, was unsere Arbeit wert ist und wie sicher wir uns in dieser Gesellschaft fühlen.

Ich möchte in einer Stadt leben, die voll Leben, Handel und Bewegung ist. Wir müssen uns trauen, an die Grundfesten des freien Wettbewerbs zu greifen. Nur, weil der freie Markt es zulässt, bin ich trotzdem gegen das Fachhandelssterben und für den lokalen Handel und lokale Dienstleister. Mit einfachen Mitteln wie einer MwSt für Onlinehandel 25%/15% und einer Anpassung auf 15%/5% für den Lokalhandel wäre der Weg frei, dass wir unsere lokalen Strukturen erhalten können.

Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der für alle Unternehmer, für alle Unternehmen Arbeit zählt und seinen Wert hat. Das tut es leider nicht. Für viele zählt der Profit weit mehr als das Personal. Daher sollten wir unser Steuersystem an die Anzahl der Mitarbeiter proportional zum Umsatz ausrichten. Wer einen hohen Personalschlüssel mit passendem Gehalt zu Gewinn und Umsatz hat, zahlt wenig Steuern, wer einen niedrigen hat, zahlt viele Steuern. Wer kaum Mitarbeiter beschäftigt, zahlt so viel Steuern, dass er besser wieder mehr Menschen einstellt und diese gut bezahlt. Die meisten Klein- und Mittelstandsgewerbe tun das im Moment noch, sie beschäftigen Menschen und wertschätzen diese. Dafür dürfen sie nicht benachteiligt werden, wenn sie das Rückgrat unserer Gesellschaft sind.

Wir entscheiden, in welcher Gesellschaft wir leben wollen, nicht Corona, nicht die Industrie 5.0, keine neue Technik und auch keine Unternehmen. Wir glauben das nur manchmal.

Mit meinen zwei Ansätzen der erhöhten MwSt für Onlinehandel und einem Steuermodell pro Mitarbeiter wären Weichen gestellt, für eine Welt, in der ich lieber leben würde, als alles seinen Gang gehen zu lassen und die Marktwirtschaft sich regulieren zu lassen.

Gedanken, die ich mir zur Bundestagswahl 2021 gemacht habe, mit der Frage: „Wie stellen wir Freien Wähler uns in der Lokalpolitik zu dieser Frage auf?“

Lieben Gruß, Florian Herold

Zur Petition: Sichere Geh- und Fahrradwege für Neuburg!

https://www.openpetition.de/petition/online/sichere-geh-und-fahrradwege-fuer-neuburg-2#petition-main

Ich finde es stark, dass sich der Frage nach Mobilität und Sicherheit in Neuburg so viele Menschen annehmen und hier um Unterstützung ringen.

Zur Petition: Ja, es sind gute Punkte, denn Sicherheit ist bedeutsam, ja, die Kreuzung an der Ingolstädter Straße/ Monheimer Straße ist ein Problem, ja, es ist eine gute Idee das Thema Fahrradmobilität auch in der Verwaltung in den Fokus zu rücken. Ein „Fahrradbeauftragter“ könnte hierfür eine Lösung sein. Ja, Verkehrsberuhigung im innerstädtischen Bereich ist der richtige Schritt und ja, Experten anzuhören und zu prüfen, ob wir von ihnen Ideen übernehmen können, wie die von Professor Monheim, ist top. Man sollte immer von den besten lernen!

Wenn ich die Forderung der Petition durchlese, stelle ich mir die Frage: „In welchem Neuburg wollen wir in 20 Jahren leben?“ Erst muss ich diese Frage beantworten, sonst wirken die Forderungen der Petition haltlos und einzeln herausgegriffen, nach Hilfe schreiend und nicht aus einem Guss.

Die Initiatoren haben viel Zeit und Kraft in die Petition gesteckt, davor habe ich große Achtung. Ich weiß gut, wieviel ehrenamtliche Arbeit dahintersteckt. Ich verstehe auch, dass es nicht der Anspruch war, ein gesamtes Konzept zu präsentieren.  Aber wie viel besser wäre es, wenn Neuburg sich aus verschiedenen Verkehrs- und Entwicklungskonzepten auswählen könnte, in welchem wir leben wollen?

Die Forderung wirken wie die ersten Schritte zur Veränderung des Stadtbildes. Für mich sind es gute Ideen, um sich als Stadt zu transformieren, auch wenn es im Kern nur um die Mobilitätsfrage „Fahrrad“ mit dem Schwerpunkt Sicherheit geht. Das fühlt sich an wie das Ziel der Wandlung Neuburgs in ein jüngeres, sichereres, studentischeres, weniger Auto-belastetes, mehr am Nachtleben orientierteres und belebteres Neuburg.

Ist das Fahrrad jedoch Thema, würde ich mit anderen Punkten beginnen. Da ich immer mit dem Rad zur Arbeit und in die Stadt fahre, sehe ich hier andere Schwerpunkte. Wie sehen das andere „Berufs“- Radfahrer wie ich? Wir sollte deutlich zwischen den Sommer-Freizeitradlern und „Berufs“-Radfahrern und ihren Ansprüchen unterscheiden. Als Beispiel nehme ich das Parken von Rädern. Da fängt Radfahren an.

Wo stehen diesen Räder? Und wo kann man diese abstellen? Das ist die erste Frage, finde ich. Sind wir als Stadt denn überhaupt attraktiv, um mit dem Rad zu fahren? Fangen wir zuhause an. Verlangen wir als Stadt bei Neubauten genügend verpflichtende Fahrradstellplätze, müssen die auch überdacht sein? Nein, hier tun wir zu wenig, finde ich. Erst wenn ich daheim mein Rad bequem unterstellen kann, kaufe ich mir doch überhaupt ein Rad. Wenn man mit dem Rad am Ziel ankommt, sollten dort moderne Abstellmöglichkeiten sein, damit das Rad trocken ist, wenn man aufsteigt. Für diese Veränderung brauchen wir stadtweit Flächen auf Kosten von anderer Nutzung, wie Autostellplätze und Plätze mit anderer Verwendung. Damit schaffen wir den ersten Schritt, um die Infrastruktur aufzubauen. Was passiert dann mit den Autos, wenn ich z.B. jeden 4. Autostellplatz in einen überdachten Radstellplatz umwandle? Ist uns das egal, werden in 30 Jahren weniger Autos im Winter fahren, nur weil diese elektrisch sind? Ich glaube nur bedingt, daher braucht es auch eine Gesamtplanung für den PKW-Parkraum, um die Radstellplätze neu überdenken zu können und einen fairen Wettbewerb der Mobilität entstehen zu lassen.

Erzeugen wir in vielen Bereichen Attraktivität fürs Rad, mit Regelung bei Bauauflagen und Umgestaltung aller städtischen Parksituationen, mit beleuchtenden Strecken in alle Ortsteile, mit regelmäßig überdachten Segmenten zum Wetterschutz, mit einem guten, immer wieder ausgebesserten und erweiterten Radwegenetz, mit neu gedachter Verkehrsführung, dann sind Fragen nach der 30 km/h Beschränkung aus der Petition doch nur noch Makulatur.

Nun würden die Räder fahren und es regelt sich viel von selbst, weil erst dann der Bedarf da ist. Bisher gibt es diesen nicht oder fahren jetzt im Winter gerade alle mit dem Rad in die Stadt? Das wäre aber möglich, wenn wir es wollten. Wenn ich diese Punkte aufliste, stelle ich für mich fest, Radfahren als ernstzunehmenden Mobilität zu nutzen, kostet dauerhaft Geld. Ja, für mich persönlich ist das Rad als Verkehrsmittel völlig okay und notwendig, aber ja es gibt viele Punkte, die verbesserungswürdig wären.

Die Petition spricht in der Hauptsache Punkte an, die erstmal grundlegend wenig Geld kosten, die wirklichen Baustellen der Mobilitätsfrage nicht angehen, erst einmal in Planung durch einen Fahrradbeauftragten gehen sollten und somit die Expertise von Professor Monheim vertagen könnten. Daher zurück zu meiner Frage: „In welchem Neuburg wollen wir in 20 Jahren leben?“ Wenn die Antwort im Schwerpunkt heißt: „In einer anderen Mobilität“, dann brauchen wir im ersten Schritt keinen Professor Monheim, sondern erstmal ein Votum des Stadtrates, Geld für diese Mobilität aufzubringen.

Ein kleines Beispiel der Realität im Stadtrat: Ich habe mich sehr für neue überdachte Fahrradstellplätze am Hallenbad stark gemacht, diese wurden an der Stelle jetzt nicht errichtet, dort stehen PKWs. Warum? Weil das alle so wollten und geschickt das Thema umgangen wurde.

Ja, die Petition zeigt, Mobilität und gerade der Schwerpunkt Sicherheit treibt die Menschen um. Das lese ich deutlich aus den Kommentaren der Petition heraus. Wenn wir darauf eingehen und für mehr Sicherheit sorgen wollen, brauchen wir dringend ein Gesamtkonzept, um uns nicht in Einzellösungen treiben zu lassen.

Meine Antwort auf die Petition wäre kein einfaches ja zu den Punkten, sondern ein Antrag, der unmissverständlich klärt, ob der Neuburger Stadtrat bereit ist, eine neue Mobilität zu denken. Dann ist auch klar, ob das Thema Schwerpunkt im Stadtrat der nächsten Jahre werden kann. Alle Themen können es nicht werden, die Geldmittel sind leider begrenzt. Geld muss an anderer Stelle reduziert werden, um es hierfür zu investieren. An welcher Stelle sollte man einen in den kommenden Jahren voraussichtlich schmelzenden Haushalt reduzieren?

Der Antrag könnte sein:

Hiermit beantrage ich, dass der Stadtrat ab 2022 jährlich unbefristet 1.000.000 € an Mitteln für die Entwicklung der Fahrradmobilität zur Verfügung stellt. Diese Mittel werden aus folgenden Haushalten entnommen …. / und für Personal und infrastrukturelle bauliche Änderung verwendet. In Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister, dem Verkehrsausschuss, dem Verkehrsreferenten und der Verwaltung wird in 2021 ein Gesamtverkehrskonzept erstellt, mit dem Schwerpunkt „Fahrradmobilität“. Aus diesem Konzept soll hervorgehen, wie die Verwendung der Mittel aussehen kann, kurzfristig 2022, mittelfristig 2023 bis 2025 und langfristig ab 2026.  Es soll auch hervorgehen, welche Änderungen an Begrenzungen und weiterem der Stadtrat begleitend beschließen sollte.

(Wenn die drei … plausibel gefüllt werden, um die Summe gegenzufinanzieren, stelle ich den Antrag gerne.)

Als Anmerkung an die Initiatoren: Für mich als Freien Wähler leidet die Petition unter der personellen Vermischung von FFF und den Grünen. Sauberer wäre es gewesen, wenn die Grünen einfach mit auf dem Papier stehen würden. Das fände ich gut und ehrlicher. Dann könnten diese auch einfach Anträge zu den geforderten Punkten bringen und es gäbe schnellere Ergebnisse.

Zum Ende nochmal provokant: Ob wir Neuburger bereit wären, eine Veränderung anzuschieben, könnten wir schnell ermitteln. Ein Crowdfunding PRO Mobilitätsbeauftragten, damit die Stadt diese Entwicklung nicht so einfach ablehnen kann, würde zeigen, ob die Menschen wirklich Veränderung wünschen. Ich wäre mit 100 € dabei. Sonst hat Neuburg keinen Stadtrat und besonders keinen Oberbürgermeister gewählt, der Fahrradmobilität auf Platz 1 setzt. Daher wäre das ein Mittel, um einen anderen Druck aufzubauen, als es die Petition möglich macht. Am Ende sagt jeder, dass er Befürworter ist, aber leider fehlen die Mittel.

Fazit: Mich haben viele gebeten mich zum Thema Fahrradmobilität zu äußern. Ich habe mich damit schwergetan, weil ich kein Mensch bin, der einfach schreibt, dass alles super ist. Die Wahrheit ist mehrschichtig und oft eher unbequem.

Es gibt auch Menschen, die können und wollen kein Rad fahren. Es gibt auch echt mieses Wetter und auch dann muss man sich fortbewegen können. Es gibt auch Unternehmer, die Sorgen haben, die wir gemeinsam mitnehmen sollten. Daher sind Teile der geforderten Petition nicht für jeden der richtige Schritt.

Dass die Mobilität unsere Gesellschaft verändern wird, ist für mich klar. Holland, auch Städte in Deutschland wie Oldenburg, sind hier schon weiter. Wir „Autovorstadt-Verlangsamer“ tragen bisher nur im Kleinen zu einer Veränderung bei. Das Fahrrad hat noch nicht den Stellenwert im Verkehr bekommen, den es braucht, damit wir in der Breite die Mobilität umstellen. Diese Umstellung ist für mich nicht nur eine Frage der Sicherheit, auch eine der Umwelt, der Gesundheit und des Miteinanders.

Wir werden auch umstellen, die Frage ist nur wann? Der kommende Hochschulstandort ist eine Chance, unsere Wege neu zu überdenken und bei der Entscheidung „in welchem Neuburg will ich in 20 Jahren leben?“ mit einer klaren Antwort rauszugehen:

In einem lebenswerten Neuburg, in dem wir alle mitnehmen und auf Sicherheit und Lebensqualität mehr Wert legen. In einem Neuburg, in dem die Frage nach Mobilität eine Frage ist, die wir uns jeden Tag stellen können, weil wir Netze haben, die uns die Wahl lassen. Netze, in denen der Fußweg, der Radweg, die Bahn, der Bus und der Weg mit dem Gemeinschaftsauto oder dem eigenen PKW attraktiv, schnell und sicher sind. Weil wir damit mehr Arbeitsplätze am Ort schaffen und damit die Wege zur Arbeit kurz sind und unser Geld im lokalen Kreislauf bleibt. Damit haben wir auch mehr Mittel zur Verfügung, unsere Netzte zu verbessern und zu erhalten. Als resiliente Stadt und Hochschulstandort in die Zukunft zu gehen, ein Ort der Bildung und Entwicklung zu werden, in dem die Bürger und unsere Studenten in einem guten Miteinander Neuburg weiter gestalten, ist das erstrebenswerte Ziel.

Lieben Gruß, Florian Herold