JHV der FW Neuburg

danke an meine Mitglieder, für die Bestätigung, für weitere als Jahre als Vorsitzender der Freien Wähler Neuburg e.V. . Ich stelle mich gerne der Herausforderung und freue mich auf die Vorstandsarbeit und die Umsetzung unserer Bausteine 🙂

LG Florian Herold

https://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Mit-bewaehrtem-Team-in-den-Wahlkampf;art1763,4795258

Artikel vom Donaukurier, mehr unter dem Link

https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Neuburg-Jahresversammlung-Freie-Waehler-Neuburg-blicken-auf-21-Jahre-zurueck-id60109831.html

Artikel der Neuburger Rundschau, mehr unter dem Link

„Informationsfreiheitssatzung“

Liebe Leser, der zweite Anlauf geht los. Wir sind eine Starke Gemeinschaft hinter der IFS, ich hoffe sehr das wir Sie für uns alle durchsetzen können. Ich habe viel Zeit und Arbeit in diese Satzung investiert und hoffe, dass es sich gelohnt hat. Es folgt der Antrag und die Version die wir gerne möglich machen würden:

Antrag an den Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling und den Stadtrat zur Einführung einer städtischen:

Sehr geehrter Dr. Bernhard Gmehling, sehr geehrter Stadtrat, sehr geehrte Verwaltung,

nachdem der Stadtrat den Punkt Informationsfreiheitsatzung vertagt hat, damit sich alle Stadträte mit der Mustersatzung beschäftigen können, reichen wir eine Version der Satzung ein, die bei vielen Stadtratsmitgliedern Unterstützung gefunden hat.

Als Antragsteller habe ich mit allen Fraktionen Kontakt aufgenommen und mit den meisten eine Schnittmenge erarbeiten können. Nach Rücksprache mit den Fraktionen, ist dieses ein gemeinsamer Antrag der Freien Wähler, der Grünen, der SPD, der Fraktion Wind, der Ausschussgemeinschaft FDP und der Linken. Ich freue mich sehr über die breite Akzeptanz und die konstruktive Zusammenarbeit bei dieser Satzung. An der Stelle geht mein Dank an die konstruktiven Vorschläge von Matthias Enghuber und die rechtliche Prüfung von Ralf Rick. Ebenso an die Ausarbeitung der unterstützenden Fraktionen, vertretend hierbei durch Frank Thonig, Gerhard Schoder, Bernd Schneider und Michael Wittmeier.

Nun wollen wir die Satzung in dieser finalen Form zur Abstimmung bringen. Da dieser Antrag die Weiterführung des Antrag aus dem Sommer ist, wäre es gut wenn wir den Punkt zeitnah im Stadtrat behandeln, gerne kommende Woche.

Antrag:

Hiermit beantragen wir, die Abstimmung über die Erlassung der in diesem Antrag enthaltenen städtischen Informationsfreiheitssatzung und auch, diese für die Stadt Neuburg an der Donau einzuführen.

Neuburg, den: 18.01.2021 Florian Herold

___________________________________________

Satzungsentwurf zur Regelung des Zugangs zu Informationen:
des eigenen Wirkungskreises der Stadt Neuburg an der Donau
(Informationsfreiheitssatzung)
vom –.–.2021

Die Stadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende

S a t z u n g :

§ 1

Anwendungsbereich

(1) Jeder Gemeindeangehöriger (i.S.d. Art. 15 Abs. 1 GO) der Stadt Neuburg an der Donau hat Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung.
(2) Die Satzung betrifft ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises.
(3) Nicht umfasst sind Angelegenheiten anderer Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts, deren Mitglied bzw. Beteiligter die Stadt Neuburg an der Donau ist, sowie der Stadtwerke Neuburg.
(4) Auskunftsansprüche aus anderer gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz, werden von dieser Satzung nicht berührt.
§ 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Satzung bedeutet :
1. Amtliche Information :
Jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer
Speicherung, Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen,
gehören nicht dazu.
2. Dritte :
Alle Personen, über die personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen
und die nicht selbst Antragsteller sind.
3. Informationsträger :
Medien, die Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises in Schrift- oder
Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können.
Bild-, Video- oder Tonaufnahmen sind hiervon ausgenommen.

§ 3

Antragstellung

(1) Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.
Der Antrag muss schriftlich oder in elektronischer Form unter Angabe einer vollständigen
Postanschrift gestellt werden. Es bedarf einer einfachen Begründung.

(2) Der Antrag soll an den Oberbürgermeister der Stadt Neuburg an der Donau gerichtet werden. § 4 Abs. 2 bleibt unberührt.

(3) Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird.
Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist dies der antragstellenden Person innerhalb der in § 5 Abs. 1 gesetzten Frist mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben.
Kommt die antragstellende Person der Aufforderung der Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist gemäß § 5 erneut, andernfalls wird der Antrag nach einer Frist von einem Monat ab Zugang des Hinweises auf die unzureichende Präzisierung aus formalen Gründen abgelehnt.
Sofern der antragstellenden Person Angaben zur Umschreibung der begehrten Information fehlt, darf er sich über diese bei der Verwaltung informieren.

§ 4

Gewährung und Ablehnung des Antrags

(1) Die Stadt kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Auskünfte erteilt der Oberbürgermeister, oder eine von ihnen beauftragte Person. Begehrt die antragstellende Person eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
(2) Handelt es sich um vorübergehend beigezogene Akten anderer öffentlicher Stellen, die nicht Bestandteil der eigenen Verwaltungsunterlagen werden sollen, so weist die Stadt auf diese Tatsache hin und nennt die für die Entscheidung über die Einsicht in diese Akten zuständige Stelle.

(3) Die Stadt stellt während der Öffnungszeiten ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung.
Die Anfertigung von Notizen ist gestattet.
(4) Die Stadt stellt auf Antrag Kopien der Informationsträger, die die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung zur Verfügung.
(5) Der Antrag auf Informationszugang kann abgelehnt werden, wenn die antragstellende Person bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.

§ 5

Antragsbearbeitungsfrist

(1) Die Stadt macht die Informationen innerhalb von einem Monat ab Eingang des Antrags zugänglich.
(2) Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs zu Informationen hat innerhalb eines Monats ab Eingang des Antrags schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen.
Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs bedarf keiner
Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung (§ 6) gefährdet würde.
Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind in diesen Fällen jedoch aktenkundig zu machen. Stadträte werden über Ablehnungen in der Stadtratssitzung informiert.

(3) Die Stadt stellt während der Öffnungszeiten ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung.
Die Anfertigung von Notizen ist gestattet.
(4) Die Stadt stellt auf Antrag Kopien der Informationsträger, die die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung zur Verfügung.
(5) Der Antrag auf Informationszugang kann abgelehnt werden, wenn die antragstellende Person bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
§ 5
Antragsbearbeitungsfrist
(1) Die Stadt macht die Informationen innerhalb von einem Monat ab Eingang des Antrags zugänglich.
(2) Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs zu Informationen hat innerhalb eines Monats ab Eingang des Antrags schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen.
Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs bedarf keiner
Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung (§ 6) gefährdet würde.
Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind in diesen Fällen jedoch aktenkundig zu machen. Stadträte werden über Ablehnungen in der Stadtratssitzung informiert.

(3) Soweit die Komplexität der begehrten Informationen dies rechtfertigt, kann die Frist des Abs. 1 und 2 um zwei Monate verlängert werden. Die antragstellende Person ist über die Fristverlängerung und deren Gründe schriftlich zu informieren.

§ 6

Ausschluss und Beschränkung des Anspruchs

(1) Der Anspruch besteht nicht, soweit dem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.

(2) Der Anspruch besteht insbesondere nicht, soweit und solange
a) die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind,
b) es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils
gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten Dritter
handelt,
c) es sich bei den Informationen um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt,
d) es sich bei den Informationen um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen,
Protokolle vertraulicher Beratungen und Ähnliches handelt
(Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses),
e) die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess, insbesondere auch den Ablauf eines anhängigen Gerichtsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder Disziplinarverfahrens oder den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gefährden könnte oder
f) der Schutz geistigen Eigentums oder des Urheberrechts entgegensteht.

(3) Soweit und solange Informationen aufgrund der vorstehenden Absätze nicht zugänglich gemacht werden dürfen, besteht Anspruch auf Zugang zu den übrigen Informationen.
Soweit und solange eine Aussonderung nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Auskunftserteilung über die nicht nach Abs. 1 oder Abs. 2 ausgeschlossenen Informationen.

(4) Liegt aus Sicht der Verwaltung ein wichtiger Grund für die Ablehnung des Antrags vor, wird dieser zur Genehmigung an den Stadtrat verwiesen und dort darüber abgestimmt, ob der Antrag bearbeitet werden soll.

§ 7

Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten

Rechtsvorschriften, die einen spezialgesetzlichen Zugang zu Informationen regeln oder ihre Grundlagen besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt.

§ 8

Sitzungsinformationen für die Öffentlichkeit

Der rechtlich erlaubte Inhalt des RIS Rathaus-Informations-System soll allen Neuburgern digital zur Verfügung stehen, somit auf der Webseite der Stadt Neuburg einzusehen sein. Als Grundlage dient die Stellungnahme vom 25.03.2014 des BaylfD. Daher werden folgende Inhalte veröffentlicht: Die öffentlich zugänglichen Niederschriften enthalten nur den Mindestinhalt des Art. 54 Abs. 1 GO enthalten, also Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Stadtratsmitglieder und die der abwesenden, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. Dazu werden diejenigen Vorlagen und Anhänge zu jedem Beschluss veröffentlicht, bei denen keine personenbezogenen Daten enthalten sind. Die entsprechenden von der Verwaltung erstellten Dokumente sollen möglichst so formuliert werden, dass sie veröffentlicht werden können.

§ 9

Kosten

Für Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) entsprechend der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neuburg an der Donau (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Informationszugang andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht.

Für Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) entsprechend der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neuburg an der Donau (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Informationszugang andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht.

Die Kostensatzung der Stadt Neuburg an der Donau wird geändert und ein entsprechender Gebührentatbestand aufgenommen.


Mein Rückblick auf die Stadtratsarbeit im Jahr 2020 und mein Fazit: Farbe bekennen!

Wir zögern zu oft. Viel zu viel wird auf den kleinsten Nenner reduziert, der größte Nenner wäre ein sinnvolles Ziel. Daher stelle ich mir die Frage, wohin geht der Weg? Ich möchte dabei bewusst über die Legislaturperiode hinausschauen.

Wir sollten uns als Stadtrat 2021 einer besonders wichtigen Aufgabe stellen. Es ist die Finanzierung der Kosten aus Bad, Bus und dem Parken. Dieses wertvolle soziale Gut muss den Duft von Belastung nun endlich abschütteln, und das, weil seit Jahrzehnten nicht nach nachhaltigen Lösungen gesucht wird. Dieses Versäumnis ist fraktionsübergreifend, verwaltungsübergreifend und gravierend.

Meine Antwort auf dieses Problem ist die Neuburg Card. Daher arbeite ich mit Hochdruck daran, das Konzept zu optimieren und Schritt für Schritt umzusetzen. Ich freue mich schon darauf, es der Presse vorstellen zu können. Mehr dazu wird erst 2021 zu erfahren sein.

Die Donauquerungen sind ebenso erste Priorität für mich. Alles Mögliche ist dafür zu tun, mehr Fahrt in Planung und Durchführung beider Brücken und damit in die Säulen der Infrastrukturentwicklung Neuburgs zu bringen. Das ist das Hauptaugenmerk. Im Haushalt wäre die Planung der Fußgängerquerung über die Donau fast untergegangen. Das ist traurig. Wir sollten so starke Entschlüsse des Stadtrates nicht in die Ferne verschieben, was sind denn sonst diese Entschlüsse wert?

Neuburg braucht ein Flächen-Management. Hierüber haben viele Stadträte gerade erst intensiv diskutiert. Ganz nach dem Motto „von den Besten lernen“, gibt es gute Beispiele, wie sich andere Städte ausgerichtete haben und damit erfolgreich sind. Auch wir sollten uns für eine Richtung entscheiden und diesen Weg dann konsequent beschreiten. Ich bin an der Stelle vorsichtig erwartungsvoll auf die kommende Klausurtagung des Stadtrates, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Auch hier gilt: wir sollten nur über Inhalte sprechen, die dann auch umgesetzt werden können.

Für mich geht das Flächen-Management auf drei Bereiche ein und es bedarf einer Zäsur. Machen wir uns Gedanken über das Ulmer Modell, bei dem die Hoheit der Stadt souverän sein sollte.

  1. Wir brauchen neue Bauentwicklung für Wohnen, Soziales und Unternehmungen. Gerade, um den Bereich der Gewerbesteuereinnahmen anzukurbeln, müssen wir zwingend raus aus der Mangelflächenwirtschaft, hin zu bedarfsorientierter Vergabe.
  2. Wir brauchen ein Überarbeiten von vielen Bebauungsplänen. Das wird Geld und Personal kosten. Gelten sollten gleiche Regeln für alle, gerade bei Fragen der Nachverdichtung und der Renovierungen.
  3. Wir brauchen ein Management für die Integration der Hochschule in unsere Gemeinschaft, für Verkehr, Leben, Freizeit und Wirtschaft und das dynamisch, um ein stetiges Wachstum zu begleiten.

Wir brauchen eine intensivere, passgenaue Wirtschaft, Handels- und Tourismusförderung. An der Stelle agieren wir zu zaghaft. Dafür müssen wir viel Geld in die Hand nehmen, solange wir das noch gut können, um die künftige Einnahmesituation zu verbessern. Dieser Weg sollte immer erst über Unternehmen gehen, denn dadurch kommt die Einkommenssteuer allein zustande. Die Strategie, nur solvente Steuerzahler als Einwohner für Neuburg zu gewinnen, kann nicht unser Ziel sein. An der Stelle freue ich mich, 2021 Konzepte vorstellen zu können. Ich werde mit „Mehr an der Donau“ beginnen.

Ich stehe für ein wachstumsorientiertes Neuburg, ein selbstbestimmtes, sich erneuerndes Neuburg, welches seine gewachsenen Werte schätzt und diese mit neuen ergänzt. Wir dürfen keine reagierende Stadt mehr sein, agieren ist der richtige Weg. Dieses Wachstum muss gut verteilt und langfristiger aufgestellt werden, damit Neuburger Raum in Neuburg finden, den sie sich leisten können und alle gewünschten Unternehmen sich entfalten können. Damit unsere Hochschule sich voll integrieren kann, damit wir resilient für weitere spannende Jahre aufgestellt sind.

Seitdem ich Stadtrat bin, sehe ich jede Straße anders, jeden Gehweg, der Blickwinkel verändert sich. Es ist eine spannende Aufgabe, eine, die man mit Elan oder auch entspannt angehen kann. Ich habe mich für „maximum Worb“ entschieden, die Zeit weiter zu schlafen ist vorbei. Die finanzielle Lage lässt das ebenfalls nicht zu. Wir dürfen jetzt nicht den Fehler machen, an falschen Entwicklungspunkten zu sparen, die mittelfristig unsere Handlungen und Spielräume verkleinern. Ich sehe aber die Gefahr, dass viele momentan zu zaghaft sind.

Mit vielen motivierten Menschen sitze ich im Stadtrat, ich gebe alles, damit wir den größten Nenner finden und nicht weiterhin beim kleinsten Verbleiben.

Ob meine Konzepte konsensfähig sind, wird sich zeigen. Gerne stelle ich mich der Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Herold

Mehr an der Donau

Einer unserer Bausteine hat hiermit eine Form für den Stadtrat gefunden:

Antrag an den Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling und den Stadtrat. Zur Auflage eines Konjunktur Förderprogramm, um die Auswirkungen der Covid 19 Pandemie von Städtischer Seite abzufedern und den Wirtschaftsstandort Neuburg und den Tourismus zu stärken.

Als Referent für Tourismus beantrage ich daher die:

„Förderung: starkes Neuburg“ Mehr an und um die Donau

Sehr geehrter Dr. Bernhard Gmehling, sehr geehrter Stadtrat, sehr geehrte Verwaltung,

wir befinden uns in ungewissen Zeiten, wie weit werden die Corona Maßnahmen und die Reaktion der Bevölkerung Auswirkungen auf Neuburger Unternehmen haben und wie weit Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahlen?

Wenn wir die richtigen Entscheidungen treffen, kann „Förderung: starkes Neuburg“ ein Innovationsmotor werden. Als Referent für Tourismus möchte ich mich daher für eine Stärkung unserer Angebote für Neuburg und Gäste einsetzen.

Daher mein Fazit:

Ich finde das wir in der Pflicht stehen als Stadt unseren finanziellen Teil zur Stärkung der Unternehmen zu leisten und für die Sicherung von Arbeitsplätzen zu sorgen. Mein Stichwort ist Handlungsfähigkeit, diese haben wir im Moment noch. Wenn wir nicht entschlossen handeln und die Steuereinnahmen sinken und Unternehmenssteuern wegfallen, untergraben wir unsere Handlungsfähigkeit.

Ich rufe alle Stadträte auf weitere Ideen für „Förderung: starkes Neuburg“ zu entwickeln. Damit wir Neuburg helfen, sich selbst neu zu erfinden.

Die Finanzierung ist die erste Frage, die sich bei Investitionen stellt. Bisher investieren wir nicht viel in die Schaffung neuer Steuereinnahmen. Wir sollten diesem Bereich unsere größte Aufmerksamkeit schenken. Wie lange werden wir uns  1.000.000 € für Kulturförderung, und Bereiche wie Bad und Bus leisten können, wenn wir nicht investieren, um die Einnahmesituation zu verbessern.

Ich bitte darum diesen Antrag an der Stadtratssitzung am 10.11.2020 zu behandeln.

Antrag:

  1. Hiermit beantrage ich für den Haushalt 2021, ein Volumen von  30.000 € auszuweisen, welches die Stadt für Projekte zur Förderung und Entwicklung von neuen Unternehmungen an und um die Donau verwendet. Im Ende des Jahrs 2021 entscheidet der Stadtrat erneut, ob die Förderung verlängert wird und wenn in welcher Höhe.
  2. Gefördert werden können neue Unternehmungen oder Erweiterungen bestehender Unternehmungen, die sich um die Donau drehen oder im Donau nahen Bereich, (Altstadt untere Stadt) befinden.
  3. Der Zweck der Unternehmung kann profitabel sein, darf aber auch ehrenamtlich und rein soziale Zwecke verfolgen.
  4. Der Zweck soll dem Tourismus zugutekommen oder zur Stärkung des Neuburg Stadtleben beitragen.
  5. Gefördert werden ausschließlich Konzepte, die darauf hinzielen, langfristig neue Arbeitsplätze in Neuburg zu gestalten.
  6. Der Antragsteller kann maximal ein Drittel seiner Investition als Förderung beantragen.  Im Antrag muss der Antragsteller nachweisen, dass er in der Lage ist seine Investitionen zu finanzieren.
  7. Die Fördersumme pro Antragsteller ist auf höchstens 10.000 € begrenzt.
  8. Es können nur Firmen, Vereine und Einzelunternehmer (auch in Gründung) gefördert werden die Ihren Sitz in Neuburg an der Donau haben.
  9. Anträge sind schriftlich zu stellen und werden bei der Stadt bis Ende April des Jahres angenommen. Dabei ist auch die Möglichkeit einer Förderung durch ein Gewerbeansiedlungsdarlehn, durch das Sachgebiet, Städtebauförderung zu prüfen.
  10. Von Mai bis Juni findet der Entscheidungsprozess statt.
  11. Der Kultur- und Tourismusausschuss trifft eine Vorauswahl, über die der Stadtrat entscheidet. Anhand der Geschäftsordnung § 6 Abs. 3 ist dieser Ausschuss Zuständig, auch weil er inhaltlich mit diesem Thema betraut ist.
  12. Eine Zustimmung zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann von der Stadt erteilt werden.
  13. Wenn das geförderte Konzept nicht umgesetzt wird, hat die Stadt im Rahmen einer zu schließenden Zuschussvereinbarung das Recht die Fördersumme sofort zurück zu verlangen.

Es geht sicher noch „Mehr an der Donau“! Wenn wir mit anpacken

Danke für den Zuspruch, es kommt mehr

Ich möchte mich bedanken, in den letzten Wochen habe ich viel Zuspruch erhalten für meinen Blog. Es ist mir ein Anliegen meine Ziele aus dem Wahlkmapf stück für Stück umsetzten, dafür wurde ich gewählt.

Wenn es unter uns bleibt, als nächstes möchte ich mit einem Freund zusammen einen Podcast starten. Themen rund um Neuburg und was uns hier bewegt. Wir wollen die Interessen der jungen Generationen im Blick haben und mit Menschen sprechen die Teil von Neuburg sind und mit zu einer Erneuerung beitragen können.

Eine Chance für die Bausteine

Die Wahl ist abgeschlossen. Wir haben mit 6 Stadträten nun die Aufgabe die Bausteine umzusetzten. Wir sind mit dem Ziel OB angetreten, leider haben wir diese verfehlt. Ich gratuliere Dr. Bernhard Gmehling zur Wiederwahl.

Jetzt in der Corona Kriese merke ich immer mehr wie wichtig unsere Bausteine sind. Viele wären jetzt schon eine echte Hilfe gewesen.

Ich möchte mich bei allen Untersützern bedanken, bei allen die mit Ihr Vertrauen ausgesprochen haben und Ihre Stimme mir und den Freien Wählern Neuburg gegeben haben.

Eurer, Florian Herold

Danke, wir schließen den Wahlkampf mit dem Baustein „Neuburger Resilienz-Rat“

Liebe Neuburger,

zum Ende des Oberbürgermeister-, Stadtrats- und Kreistagswahlkampf möchte ich mich bedanken.

Bei allen Kandidaten und Aktiven die es uns ermöglicht haben, Ihnen unsere Bausteine vorzustellen – ich bin echt stolz auf dieses tolle Team.

Bei Ihnen, die sich die Zeit für unser Team, unsere Bausteine und mich genommen haben. 

Meine Entscheidung als Kandidat in den letzten Tagen an keiner öffentlichen Veranstaltung mehr teilzunehmen, schließt natürlich alles mit ein. Ich hoffe, dass wir diese Krise gut überstehen.

Mir ist bewusst, mit welcher Härte Corona die Gesellschaft trifft und dass unsere Gesundheit vorgeht und wir als stiller Überträger Gefährdete schützen müssen. Es gibt auch Unternehmer, die um Ihre Existenzen bangen. Daher fällt es mir auch schwer, alles abzusagen. Es ist aber der einzig richtige Weg, damit wir nach der Krise wieder alle gemeinsam aufatmen können.

Wir wollen mit unseren Bausteinen Antworten geben. Das gilt auch in diesem Fall. Die Antwort auf Krisen, wie Corona, ist für mich ein Neuburger Resilienz-Rat, der sich damit befasst, wie wir in Zukunft Neuburg, auch in stürmischen Zeiten immer wieder ins Gleichgewicht bringen. Während unserer Livesendung haben wir diese Lösungen das erste Mal öffentlich besprochen.

Mein Ziel ist es, dass wir vorbereitet sind! Das sind wir im Moment nicht immer, daher wähle ich diesen Weg, um über Antworten nachzudenken und die gefühlte Handlungsunfähigkeit zu beenden.

Gebt bitte Eure Stimme bei allen drei Wahlen ab. Ihr bestimmt damit Neuburgs Zukunft mit.

Ich stehe #fürNeuburg.

Florian Herold

Unser Bausteinwettbewerb

Die 10 besten Beiträge unseres Bausteinwettbewerbs!

Die Top 10 des Bausteinwettbewerbs!

Danke für alle Beiträge, danke für die Stimmen, danke für Euer kommen und für die Organisation an Heidrun Weickum, Manuela Meier, Sissy Schafferhans, Peter Schweiger, Dr. Johann Habermeyer.

Lieben Gruß, Florian Herold

Platz 1 der Dinopark

Platz 2 Sprungtürme

Platz 3 Feuerwehrhaus Bittenbrunn

Platz 4 Familien Cafe

Platz 5 Tiny Houses

Platz 6 Naturspielplatz

Platz 7 Die Donaubrücke

Platz 8 Entwicklung um den Bahnhof

Platz 9 sozialer Wohnungsbau

Platz 10 Parkwelten

transparente Stadt

Die Informationsfreiheitssatzung ist als Thema durch die Freien Wähler Neuburg besetzt. Grade wird es in unseren Neuburger sozialen Medien diskutiert und ich dachte, dann stellen wir zu dem Thema auch unseren Baustein vor.

Stadträtin Christiane Heyne hat diesen Antrag schon vor Jahren im Namen der Freien Wähler gestellt und er wurde abgelehnt. Ich freue mich, dass andere Wählergruppen auch auf den Zug aufspringen.

Wir haben die Informationsfreiheitssatzung auf unserer Agenda und ich bin gespannt, wer sich diesmal dagegenstemmt. Wir werden den Antrag wieder einbringen, ein neuer Stadtrat bedeutet auch eine neue Chance, diesmal eine Mehrheit zu gewinnen.

Was ist die Informationsfreiheitssatzung? Auf Bundesebene gilt diese als „Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden – unabhängig von einer direkten persönlichen Betroffenheit“.

„Unser Baustein transparente Stadt“

Wir wollen alle Bürger als Partner und Teil der Stadt verstehen. Daher fordern wir: Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen der Stadtverwaltung und der Stadtwerke. Eine transparente Darstellung für die allgemeine Einsicht in Städtische Entscheidungen. Alles unabhängig von einer direkten persönlichen Betroffenheit.