Informationsfreiheitssatzung

Antrag an den Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling und den Stadtrat zur Einführung einer städtischen:

 „Informationsfreiheitssatzung“

Sehr geehrter Dr. Bernhard Gmehling, sehr geehrter Stadtrat, sehr geehrte Verwaltung,

Rechte auf Informationen der Neuburger Bürger sind bisher in verschiedenen spezialgesetzlichen Informationsrechten z. B. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen, dem Presserecht, dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz und noch mehr Einzelgesetzen geregelt.

Seit Inkrafttreten des neuen Art. 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) Ende 2015 gibt es neue Grundsätze an Auskunfts- bzw. Informationszugangsrechten der Bürgerinnen und Bürger in Bayern und damit auch bei den bayerischen Kommunen.

Mit diesem Antrag möchte ich, dass ergänzend und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, die Stadt Neuburg sich mit dieser Satzung als offene Stadt zu erkennen gibt. Damit die Stadt Neuburg den Bürger auch aus diesem Blickwinkel als Partner sieht und mit Transparenz und der Bereitschaft zum Dialog Vertrauen schafft.

Idee der Informationsfreiheitssatzung:

Die städtische Informationsfreiheitssatzung soll den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Anspruch auf Einsicht in behördeninterne Vorgänge ermöglichen.

Welche Bereiche soll die Satzung miteinschließen?

Die städtische Informationsfreiheitssatzung gewährt einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei der Stadt Neuburg oder ihren Eigenbetrieben vorhanden sind, bei denen die Stadt Neuburg Alleingesellschafterin ist.

Welche Punkte sollen in die Satzung aufgenommen werden?

1.         Ort und Abrufbarkeit der Informationen.

2.         Dauer des Zugriffs auf Informationen.

3.         Definition, wer berechtigt ist, die Daten einzusehen.

4.         Definition von Informationen im Sinne der Satzung.

5.         Alles wird den Richtlinien des Datenschutzes, gesetzlichen Bestimmungen, personenbezogenen Daten und Belangen unterzogen.

6.         Welche Kosten entstehen werden und wer diese zahlen wird.

Antrag 1:

Hiermit beantrage ich die Abstimmung über die Absicht, eine städtische Informationsfreiheitssatzung ab 2021 für die Stadt Neuburg einzuführen.

Antrag 2:

Wenn es eine Mehrheit für die Absicht der Einführung der städtischen Informationsfreiheitssatzung stimmt, beantrage ich in Folge, dass im passenden Ausschuss zu dem Thema ein extra Termin angesetzt wird, in dem die Satzung erarbeitet und dann dem Stadtrat präsentiert wird.

Wegen der Umsetzbarkeit von Rechtsfragen und den Hürden für die Verwaltung, sollte bei diesem Termin die Verwaltung aktiv und breit aufgestellt mit an der Sitzung teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen, Florian Herold