Ich teile mit Euch meinen Antrag, sicher gibt es hier 100 Meinungen, mir ist der Erhalt der Lebensquallität der Anwonhnenden wichtig, daher gebe ich diese Punkte in den Diskurs des Rates.
Antrag an den Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling und den Stadtrat der Stadt Neuburg an der Donau
Betreff: Rücknahme des eingeschränkten Halteverbots und Einführung einer Tempo-30-Regelung in der Grünauer Straße (Abschnitt Grundschule Englischer Garten – Berliner Straße)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats,
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat möge beschließen:
- Das kürzlich eingeführte eingeschränkte Halteverbot (Verkehrszeichen 286/290) im oben genannten Abschnitt der Grünauer Straße wird aufgehoben. Die fest installierte Beschilderung ist zu entfernen und das bis Ende 2024 geltende Parkregime – Parken am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Berliner Straße – wiederherzustellen.
- Unabhängig davon wird für den betreffenden Abschnitt eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 6 StVO eingeführt – von der Einfahrt zum Parkbad bis zur Einmündung Berliner Straße.
- Es wird ein Dialog-Display („Sie fahren … km/h“) installiert. Zudem soll die Polizei verstärkt mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Die Wirkung der Maßnahme ist nach sechs Monaten zu evaluieren und dem Verkehrsausschuss zu berichten.
Sachverhalt
Im Zuge der Fernwärme-Großbaustelle wurde 2024 in der Grünauer Straße ein temporäres absolutes Halteverbot (Zeichen 283) per mobiler Beschilderung eingerichtet, um den Baustellenverkehr umzuleiten. Nach Abschluss der Bauarbeiten am 31.12.2024 blieb die Beschilderung bestehen – zunächst mit dem Hinweis auf Großveranstaltungen wie das Donauschwimmen oder den Faschingsumzug. Diese Begründungen sind inzwischen entfallen. Die beschlossenen fest installierten Verkehrszeichen 286/290 wurden angebracht, die ein dauerhaftes eingeschränktes Halteverbot ausweisen.
Die Grünauer Straße ist laut Bebauungsplan Nr. 140 eine Gemeindestraße, keine Hauptverkehrsstraße. Sie verfügt über einen Fahrbahnquerschnitt von 7,50 m zuzüglich eines 2,25 m breiten Geh- und Radwegs.
Seit dem Wegfall der parkenden Fahrzeuge mehren sich Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, die ein deutlich erhöhtes Geschwindigkeitsniveau beschreiben – häufig wahrgenommen über 60 km/h. Auch meine eigene Wahrnehmung bestätigt diesen Effekt. Die parkenden Fahrzeuge hatten eine deutlich verkehrsberuhigende Wirkung, die nun plötzlich fehlt. Der Abschnitt ist mittlerweile sogar im bayernweiten Blitzmarathon 2025 als Tempo-30-Kontrollstelle aufgeführt.
Begründung
- Verhältnismäßigkeit (§ 45 Abs. 9 StVO)
Ein generelles Parkverbot bedarf laut StVO einer konkreten, nachgewiesenen Gefahrenlage. Meines Wissens wurde eine solche Gefahr weder in der Verwaltung dargelegt noch im Verkehrsausschuss behandelt. Die Maßnahme erscheint daher nicht verhältnismäßig.
- Ausreichende Fahrbahnbreite
Selbst bei beidseitig parkenden Fahrzeugen mit je 2,00 m Breite verbleibt eine Fahrgasse von ca. 3,50 m – ausreichend für Begegnungsverkehr bis 7,5 t. Einseitiges Parken, wie zuvor üblich, stellt also keine Behinderung dar.
- Verkehrsberuhigung durch Seitenparker
Studien zeigen, dass parkende Fahrzeuge eine verkehrsberuhigende Wirkung haben, da sie den Straßenraum optisch verengen. Das senkt die Durchschnittsgeschwindigkeit um bis zu 8 km/h. Im Verkehrsausschuss waren wir uns – meiner Erinnerung nach – bereits darüber einig, dass dies ein sinnvoller Effekt ist. Die Wirkung war in der Grünauer Straße spürbar und ist mit dem Wegfall der Parker ebenso spürbar verschwunden.
- Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer (§ 45 Abs. 1c StVO)
Im betroffenen Abschnitt liegen eine Grundschule, ein stark frequentierter Zebrastreifen und mehrere Grundstückszufahrten ohne durchgehenden Gehweg. Eine streckenbezogene Tempo-30-Regelung wäre hier aus Gründen der Verkehrssicherheit mehr als angemessen.
- Anwohnerinteressen und Gleichbehandlung
In zahlreichen Straßen mit ähnlicher oder schmalerer Fahrbahnbreite (z. B. Hirschenstraße, Ostendstraße, Sudetenlandstraße, Längenmühlweg) ist das Parken weiterhin erlaubt. Eine Sonderregelung nur für die Grünauer Straße entzieht sich für mich einer sachlichen Grundlage.
Fazit
Die derzeitige Regelung führt nicht nur zum Verlust dringend benötigter Anwohnerparkplätze, sondern verschärft auch das Geschwindigkeitsverhalten meiner Wahrnehmung nach deutlich. Ich halte beides – sowohl die Rücknahme des Halteverbots als auch die Einführung einer Tempo-30-Regelung – für geboten, allerdings als zwei getrennt zu betrachtende Maßnahmen.
Daher beantrage ich eine getrennte Abstimmung über Punkt 1 (Wiederherstellung des Parkens) und Punkt 2 (Tempo 30). Beide Maßnahmen zielen in ihrer Wirkung auf mehr Sicherheit und Lebensqualität – und verdienen daher eine faire und eigenständige Bewertung. Punkt 3, wäre eine gute Ergänzung, wenn wir 1&2 positiv entscheiden, wäre dieses abzuwägen aber auch bei einer Ablehnung, zumindest eine Maßnahme die gut wäre.
Mit freundlichen Grüßen, Florian Herold
Fraktionsvorsitzender Stadtrat, Referent für Tourismus Neuburg an der Donau
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herold
Neuburg, den: 06.07.2025