„Gestaltungssatzung untere Altstadt“

von Stadtrat Florian Herold.

Sehr geehrter Dr. Bernhard Gmehling, sehr geehrter Stadtrat, sehr geehrte Verwaltung,

eine Änderung der Gestaltungssatzung „untere Altstadt“ möchte ich erwirken. Meine Wahrnehmung ist, dass diese insbesondere in einem Punkt nicht an der Entwicklung unserer Unternehmerschaft orientiert ist, sondern es möglich macht, mit zweierlei Maß zu messen.

Ich habe dazu einige Fotos gemacht, die ich beifüge.

Aufmerksam bin ich geworden, weil ich auf ein laufendes Verfahren hingewiesen wurde. Der Frisörsaloon wird jetzt von uns aufgefordert ein Foto von der Scheibe wieder zu entfernen. Wir müssen endlich unternehmensfreundlich auftreten, gerade bei den Betrieben, die durch Corona schon schwer belastet sind. Da sollten wir diese nicht mit einer Satzung gängeln, die dann auch noch variabel durchgesetzt wird. Es geht mir um die Abbildung von Fotos, „Gesichtern“ ist mal geduldet und wird in dem mir aktuell bekannten Fall jetzt erwartet das diese entfernt wird. Das können wir nicht machen finde ich und müssen grundlegend unsere Ausrichtung als Stadt zu unseren gewerbetreibenden überdenken.

Antrag:

Ich beantrage, bei der Gestaltungssatzung „untere Altstadt“ unter Punkt 2 „Gestaltungsfibel“ im Abschnitt „Fassaden und Wandöffnungen“, den Punkt „Werbeanlagen“ wie folgt zu ändern:

Unter den zulässigen Unterpunkten entfällt „mehrfarbig oder mit Fotos bedruckte Tafeln und Schilder sind nicht zulässig“.

Weiterhin beantrage ich das, kurz danach der Punkt „großflächig beklebte Schaufenster sind nicht zugelassen“ entfällt und sollte geändert werden in „pro Gewerbe/Objekt dürfen 50% der gesamten Glasflächen bedruckt werden. Die Verteilung obliegt dem Gewerbetreibenden“.

Die Änderungen gelten auch rückwirkend für offene Verfahren. Abgeschlossene Vorgänge werden nicht rückwirkend davon beachtet.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Herold

Neuburg, den: 28.01.2022