„Grundregelwerk Bodennutzung „Neuburger Modell“

Sehr geehrter Dr. Bernhard Gmehling, sehr geehrter Stadtrat, sehr geehrte Verwaltung,

Eine nachhaltige Stadtentwicklung/Flächen Management lässt sich am besten auf eigenen kommunalen Grundstücken umsetzen. Die Stadt Neuburg hat keinen nennenswerten Vorrat an Flächen für weitere Entwicklungen und betreibt daher an einigen Stellen eine teilweise entgegenkommende, an den Interessen der Investoren orientierte, Stadtentwicklung. Wir brauchen Werkzeuge, um handlungsfähig und unabhängig zu sein.

Baurecht soll in Zukunft nur noch dann entstehen, wenn die Stadt Neuburg Eigentümerin von allen im neuen Bebauungsplan aufgeführten Grundstücken ist.

Damit werden wir mittelfristig die Preise und damit auch den Mietspiegel moderater halten können. Alle Bauentwicklungen unterliegen damit zukünftig unseren Regeln von Bau Zwang, Preisgestaltung und gerechten Mischbaugebieten. Das schließt nicht aus, Flächenbesitzer*innen vertraglich einen Teilrückkauf umgehend zu ermöglichen, aber auch diese Flächen dürfen dann nicht brach liegen gelassen werden und unterliegen den Regeln der Stadt Neuburg.

Die Planungshoheit aktiv und selbstbewusst wahrzunehmen, wird auch bei Umnutzung von ehemaligen Industrieflächen zu Wohnbauflächen beachtet, in dem der monetäre Wertzuwachs des jeweiligen Grundstücks (zumindest in Teilen) von der Stadt vor Umplanung eingefordert wird.

Zudem möchte ich eine Einschränkung im Wiederkaufsrecht, für alle zukünftigen Grundstücksentwicklungen einführen, um Spekulation mit Bauland deutlich einzuschränken. Es bedeutet Folgendes: Ein unbebautes Grundstück, das aus kommunalem Neuburger Besitz privatisiert und an einen Bauherrn oder an einen Bauträger, Investor oder eine Firma verkauft wird, kann nicht ohne weiteres an einen Dritten weiterverkauft werden. Wenn es nicht für den ursprünglichen Zweck verwendet wird oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne verkauft wird, kann es aufgrund einer Vermerkung im Grundbuch nur an die Stadt Neuburg zurückverkauft werden. Und zwar zu dem Preis, den es damals gekostet hat. Ein Weiterverkauf spekulativer Art an Dritte sollte nur eingeschränkt möglich sein.

Neben neu zu erschließenden Flächen ist für uns das Thema der  Sozialgerechte Bodennutzung auch auf den Plan getreten. Dr. Bernhard Gmehling ist an der Stelle schon ein paar Schritte gegangen. Ich finde das sehr begrüßenswert und würde die Ideen gerne miteinander verbinden.

Antrag:

Grundregelwerk Bodennutzung „Neuburger Modell“

Hiermit beantrage ich ein Grundregelwerk Bodennutzung für die Stadt Neuburg zu etablieren. In der passenden Rechtsform. Dieses könnte die Frage nach der „Sozialgerechten Bodennutzung“ und einer Variante des „Ulmer Modells“ enthallten und noch weitere Aspekte, die für die Verwaltung und den Stadtrat wichtig sind. Wir müssen uns an der Stelle nicht an den Vorlagen langhangeln, ein Neuburger Modell, welches alle Aspekte einschließt, würde ein gesamtes Flächen Management deutlich besser möglich machen. Ich bitte dieses zu diskutieren und dabei die Aspekte des Ulmer Modells zu besprechen und abzuwägen, wie weit wir als Stadt Neuburg selbstbestimmter werden können.